Cannabis legalisieren

Die Entscheidung der Bundesregierung, Cannabis zu legalisieren, markiert einen Meilenstein in der Drogenpolitik Deutschlands. Anstelle von Kriminalisierung setzen wir auf Vernunft und Regulierung. Mit der Legalisierung schaffen wir sichere und legale Bezugsquellen, die den Schwarzmarkt bekämpfen und den Schutz der Jugend ins Zentrum rücken.

Cannabis hat eine lange Geschichte in Deutschland. Doch durch die frühere Kriminalisierung entstand ein Schwarzmarkt, der nicht nur Justiz und Polizei belastete, sondern auch den Jugend- und Gesundheitsschutz vor große Herausforderungen stellte. Im Rahmen des Koalitionsvertrags wurde beschlossen, die Gesetzgebung zu reformieren. Der neue Gesetzesentwurf ebnet den Weg für einen regulierten Konsum, der ab Anfang 2024 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene entkriminalisiert.

Was sich für Sie ändert:

  • Legaler Besitz: Erwachsene dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei besitzen.
  • Eigenanbau: Der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den eigenen Gebrauch ist erlaubt.
  • Cannabis-Clubs: Nicht-kommerzielle Clubs dürfen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben. Hier gibt es feste Obergrenzen: maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Nur Personen über 18 Jahren dürfen diesen Clubs beitreten.

Die Priorität ist der Schutz von Gesundheit und Jugend. Durch präventive Programme und verstärkte Aufklärung über die Risiken des Konsums sorgen wir für eine ausgewogene Balance zwischen persönlicher Freiheit und öffentlicher Sicherheit.

Fragen und Antworten: Was sollte man über Cannabis und Legalität wissen?

Es gibt derzeit viele wichtige Fragen zu Cannabis und der Legalität. Bitte lesen Sie alle Fragen und Antworten unten sorgfältig durch.

  • Wie sind die aktuellen Vorschriften zum Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz?

Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat oberste Priorität, was durch die DGUV-Vorschrift 1 klar geregelt wird. Diese Vorschrift enthält Richtlinien zum Umgang mit Alkohol, Drogen und anderen berauschenden Substanzen. Laut § 15 Abs. 2 ist es den Versicherten streng verboten, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sie selbst oder andere gefährden könnten. Ergänzend dazu legt § 7 Abs. 2 fest, dass Unternehmen keine Personen beschäftigen dürfen, die offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen. Diese Vorschriften sind umfassend gültig und schließen auch den Konsum von Cannabis ein.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass Arbeitsprozesse durch den Konsum von Cannabis oder anderen Rauschmitteln nicht gefährdet werden. 

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  • Ist der Besitz und Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz gestattet?

Sofern nicht von Arbeitgeberseite oder durch eine Betriebsvereinbarung untersagt, sind das Mitführen und der Konsum von Cannabis im Betrieb grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Arbeiten im Freien, wie beispielsweise auf Baustellen, ausgeführt werden, darf Cannabis nicht in Sichtweite oder nur mit einem Mindestabstand von 100 Metern von beziehungsweise zu Einrichtungen und öffentlichen Plätzen konsumiert werden, die ausschließlich oder vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Dazu zählen unter anderem Schulen, Kindertagesstätten, Jugendclubs und Spielplätze.

  • Kann ein Unternehmen den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz untersagen?

Ja, Arbeitgeber haben das Recht und die Pflicht, Regelungen zum Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz zu treffen. Sie können im Rahmen ihres Weisungsrechts ein Verbot aussprechen, wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, oder durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung klare Richtlinien festlegen. Zudem schreibt § 5 der Arbeitsstättenverordnung vor, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen müssen, um Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren durch Tabak- und Cannabiskonsum sowie den Dämpfen von E-Zigaretten zu schützen. Wo nötig, kann der Arbeitgeber ein allgemeines Rauchverbot oder spezifische Verbote für bestimmte Bereiche des Arbeitsplatzes verhängen.

  • Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen ein betriebliches Cannabis-Verbot?

Sind das Mitbringen und der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz verboten, können Arbeitgeber bei einem Verstoß arbeitsrechtliche Konsequenzen ergreifen: Bei erstmaligem Verstoß kann eine Abmahnung bei wiederholtem Verstoß eine Kündigung drohen. 

  • Ist Autofahren mit THC im Blut erlaubt?

Laut deutschem Straßenverkehrsrecht dürfen Autofahrer nach Ablauf ihrer Führerschein-Probezeit und ab einem Alter von 21 Jahren bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Beim Konsum von Cannabis liegt die Grenze bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter (3,5 ng THC/ml) im Blutserum. Überschreitet der THC-Gehalt diesen Wert, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt – ähnlich wie beim Alkohol – ein absolutes Cannabis-Verbot am Steuer. Eine Ausnahme von den Sanktionen bei Überschreitung des THC-Grenzwerts gilt für Fahrer, deren erhöhter THC-Wert auf die ärztlich verordnete Einnahme eines Medikaments zurückzuführen ist, vorausgesetzt, sie sind fähig, das Fahrzeug sicher und ohne Einschränkungen zu führen.

  • Sind Arbeits- oder Wegeunfälle bei Cannabiskonsum versichert?

Kommt es zu einem Unfall unter dem Einfluss von Cannabis, kann für die verunfallte Person der Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung ausgeschlossen sein, wenn der Konsum der rechtlich wesentliche oder alleinige Grund für den Unfall ist. Kommen dabei andere Personen zu Schaden, macht der Unfallverursacher sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig.

Ihre Vorteile bei uns:

Durch den regulierten und legalen Verkauf tragen wir dazu bei, illegale Märkte zu beseitigen und organisierte Kriminalität einzudämmen. Dies entlastet nicht nur das Justizsystem, sondern sorgt auch für eine sicherere Gesellschaft.

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Erleben Sie eine neue Ära der Freiheit mit verantwortungsvollem Konsum von Cannabis. Besuchen Sie unseren Shop und entdecken Sie hochwertige Produkte, die Ihren Ansprüchen gerecht werden.